Sofern eine Pflegestufe vorhanden ist, wird die Grundpflege direkt über die Pflegekasse abgerechnet. Nachstehende Beispiele für SGB XI-Leistungen sind z.B.:
Unterstützung bei der Ganzkörperpflege
Duschen oder Baden
Unterstützung beim An- und Auskleiden
Unterstützung bei Inkontinenz
Mobilisierung (Bewegungsübungen)
Fachgerechte Lagerung (zu Bett gehen)
Kleine hauswirtschaftliche Versorgung
u.v.m.
Wir erstellen gerne einen Ihren Anforderungen entsprechenden Kostenvoranschlag. Grundlage der Einzelkosten ist die gültige Vereinbarung des Pflegekassenverbandes