2024-01-03

Kombinationstabelle gültig ab 01.01.2024

Zum 01.01.2024 wurden die Pflegesachleistungen nach SGB 11 erhöht. Nachstehend geben wir den neuen Geldleistungsbetrag bekannt, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen und bei Ihrer Krankenkasse die Kombileistung beantragt haben
0,00 €                  Pflegegrad 1
761,00 €              Pflegegrad 2
1.432,00 €           Pflegegrad 3
1.778,00 €           Pflegegrad 4
2.200,00 €           Pflegegrad 5
Haben Sie Fragen, rufen Sie uns einfach ein. Wir informieren Sie gerne!         

spreusser - 14:51:33 @ Allgemein, Services | Kommentar hinzufügen

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