2021-08-20
Das STMGP (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) hat mit Schreiben vom 13.08.2021 mitgeteilt, dass ab dem 18.08.2021 die sogenannte Boosterimpfungen (dritte Impfung) durchgeführt werden können.
Anspruchsberechtigt für diese dritte Impfung sind
Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und
Höchstbetagte (ab 80 Jahren).
Unser Vorschlag ist, sich mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen, der diese dritte Impfung durchführen kann. Dieses dürfte der einfachere Weg sein, als sich erneut mit dem zuständigen Impfzentrum in Verbindung zu setzen.
Leider ist noch keine Anpassung der aktuellen Aufklärungsbögen durch das STMGP erfolgt. Bis diese vorliegen kann laut STMGP auch eine mündliche Aufklärung durch den Hausarzt erfolgen.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir informieren!
spreusser - 09:58:29 | Kommentar hinzufügen
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