BEHANDLUNGSPFLEGE
—
Generell geht der Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung oder eine Anforderung über eine Wundschwester voraus.
Diese Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet (SGB V).
Beispielhaft eine Übersicht über diese Leistungen:
- Verabreichung von Medikamenten
- Wundversorgung
- Legen und Versorgen von Blasenkathetern
- Verabreichung von subkutanen Injektionen
- Diabetesversorgung
- Dekubitusversorgung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände
- Katheterisierung
- u.v.m.
Besonderheit: Behandlungsleistungen, die von der Krankenkasse abgelehnt werden, werden privat abgerechnet