Generell geht der Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung oder eine Anforderung über eine Wundschwester voraus. Diese Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet (SGB V). Beispielhaft eine Übersicht über diese Leistungen:
Verabreichung von Medikamenten
Wundversorgung
Legen und Versorgen von Blasenkathetern
Verabreichung von subkutanen Injektionen
Diabetesversorgung
Dekubitusversorgung
Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Kompressionsverbände
Katheterisierung
u.v.m.
Besonderheit: Behandlungsleistungen, die von der Krankenkasse abgelehnt werden, werden privat abgerechnet