BEHANDLUNGSPFLEGE

Generell geht der Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung oder eine Anforderung über eine Wundschwester voraus.
Diese Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet (SGB V).
Beispielhaft eine Übersicht über diese Leistungen:





  • Verabreichung von Medikamenten
  • Wundversorgung
  • Legen und Versorgen von Blasenkathetern
  • Verabreichung von subkutanen Injektionen
  • Diabetesversorgung
  • Dekubitusversorgung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände
  • Katheterisierung
  • u.v.m.




Besonderheit: Behandlungsleistungen, die von der Krankenkasse abgelehnt werden, werden privat abgerechnet

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