BERATUNGSEINSATZ NACH § 37

 

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen



 

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Im Regelfall erhalten Sie über die zuständige Krankenkasse diese Aufforderung.

Ein Ziel dieser "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen.

Auch wenn regelmäßiger Hilfebedarf besteht, aber nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllt werden, können diese Beratungen in Anspruch genommen werden.



Wir führen diesen Beratungseinsatz gerne bei Ihnen durch!

Kontaktieren sie uns
zurück