BETREUUNGSANGEBOT


Seit dem 01.01.2015 steht jedem Pflegeversicherten, oder die einen Pflegegrad haben, ein Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI in Höhe von € 125,-- € zur Verfügung. 

 

Dieser Betrag kann in Pflegegrad 1 auch zur Unterstützung bei der körperbezogenen Pflege einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden.


 




Die Abrechnung erfolgt mittels einer Abtretungserklärung an den Pflegedienst direkt über die Krankenkasse.

Besonderheit: Dieser Betrag kann nicht ausgezahlt werden und fällt nach einem Jahr an die Krankenkasse zurück.

 

Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen oder erweiterten Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechenbar:

 

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, Konversation.
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
  • regelmäßige Besuche nach Terminabsprache, z.B. wöchentlich individuell vereinbar
  • Unterstützung bei der körperbezogenen Pflege, einmal wöchentlich. Bei dieser Leistung kann es möglich sein, dass eine private Zuzahlung erforderlich ist. Wir erstellen Ihnen gerne vorab einen Kostenvoranschlag.



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