BETREUUNGSANGEBOT
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Seit dem 01.01.2015 steht jedem Pflegeversicherten, oder die einen Pflegegrad haben, ein Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI in Höhe von € 125,-- € zur Verfügung.
Dieser Betrag kann in Pflegegrad 1 auch zur Unterstützung bei der körperbezogenen Pflege einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden.