GRUNDPFLEGE
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Sofern eine Pflegestufe vorhanden ist, wird die Grundpflege direkt über die Pflegekasse abgerechnet. Nachstehende Beispiele für SGB XI-Leistungen sind z.B.:
- Unterstützung bei der Ganzkörperpflege
- Duschen oder Baden
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei Inkontinenz
- Mobilisierung (Bewegungsübungen)
- Fachgerechte Lagerung (zu Bett gehen)
- Kleine hauswirtschaftliche Versorgung
- u.v.m.
Wir erstellen gerne einen Ihren Anforderungen entsprechenden Kostenvoranschlag. Grundlage der Einzelkosten ist die gültige Vereinbarung des Pflegekassenverbandes
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