GRUNDPFLEGE


Sofern eine Pflegestufe vorhanden ist, wird die Grundpflege direkt über die Pflegekasse abgerechnet. Nachstehende Beispiele für SGB XI-Leistungen sind z.B.:





  • Unterstützung bei der Ganzkörperpflege
  • Duschen oder Baden
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei Inkontinenz
  • Mobilisierung (Bewegungsübungen)
  • Fachgerechte Lagerung (zu Bett gehen)
  • Kleine hauswirtschaftliche Versorgung
  • u.v.m.




Wir erstellen gerne einen Ihren Anforderungen entsprechenden Kostenvoranschlag. Grundlage der Einzelkosten ist die gültige Vereinbarung des Pflegekassenverbandes

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